Der Begriff Marmelade ist nach dem Lebensmittelrecht in Verbindung mit dem europäischen Recht ausschließlich für England vorbehalten. Außerdem müssen in Marmeladen Zitrusfrüchte verarbeitet werden. Dem zufolge bleiben den deutschen Herstellern nur die Begriffe Konfitüre oder Gelee übrig. In Konfitüre oder Gelee wird der reine Zuckeranteil immer auf 100g ergänzt. Auf z.B. 58 g Fruchtzuckergehalt werden 42 g Zucker ergänzt. Diese Berechnung erfolgt im Labor. Des weiteren werden Zusatzstoffe zur Konservierung hinzugegeben.
Bei Fruchtaufstrich wird nach alten Hausrezepten lediglich ein bestimmter Zuckeranteil zur Haltbarmachung verwendet. Auf z.B. 3 Anteile Früchte wird 1 Anteil Gelierzucker hinzugegeben. Fruchtaufstrich hat dem zufolge einen wesentlich intensiveren Fruchtgeschmack und erheblich weniger Kalorien und keine Konservierungsstoffe.